Untertanenpatent

Das Untertanenpatent (auch als Leibeigenschaftsaufhebungspatent bezeichnet) vom 1. November 1781 war ein Erlass des Kaisers Joseph II. zur Neuordnung der Untertanenabhängigkeit vom jeweiligen Grundherren. Diese Reform sollte die Bauern von Frondiensten und anderen Leistungen befreien.[1]

  1. Angelika Kiel: Die Bauern unter Kaiser Joseph II.

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